Neue Regeln für Vorarlbergers Parteien

Reform des Parteienförderungsgesetzes einstimmig im Rechtsausschuss beschlossen!

Der politische Wettbewerb in unserem Land wird durch die neuen Regeln einerseits transparenter und auf der anderen Seite werden Wahlkämpfe kürzer, die Wahlkampfkosten werden begrenzt und es wird deutlich weniger Plakate geben. Die nun beschlossene Reform des Parteienförderungsgesetzes ist auch ein Beispiel dafür, wie im Land konstruktiv an gemeinsamen Lösungen gearbeitet wird. Der Gesetzwerdungsprozess war sachlich und von dem Bemühen getragen, praktikable Regeln für den politischen Wettbewerb in Vorarlberg sicher zu stellen.

Die wichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzesentwurfes im Überblick:

– Verkürzung des Wahlwerbezeitraums für die Landtagswahl von vier auf drei Wochen; das betrifft insbesondere Plakatwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen und Postwurfsendungen,

– Einführung einer Obergrenze für mobile Wahlplakate: diese beträgt in Zukunft 300 Stück; davon dürfen maximal 50 Stück Großplakate sein (16-Bogen),

– Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze: Diese liegt in Zukunft bei 2,50 Euro pro Wahlberechtigtem; um Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe auch weiterhin in einem bestimmten Umfang zu ermöglichen, soll es den Parteien erlaubt sein, zusätzlich 0,35 Euro pro Wahlberechtigtem für Wahlwerbung auszugeben, die auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt ist,

– Erstattung eines Wahlwerbungsberichts für die Landtagswahl innerhalb von vier Monaten nach dem Wahltag (Bund: sechs Monate),

– Angabe aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Landesparteien im Rechenschaftsbericht,

– Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehender Organisationen sowie allfälliger Beteiligungsunternehmen im Rechenschaftsbericht und auf der Homepage der Landesparteien,

– Einführung konkreter Prüfrechte für den Landesrechnungshof unter Berücksichtigung jener des (Bundes-)Rechnungshofs,

– Rückforderungsmöglichkeit der Parteienförderung bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.

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