Maßnahmenpaket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den Kampf gegen Gewalt und Kindesmissbrauch energisch und verstärkt fortzusetzen. Der Kinderschutz soll durch eine umfassende Kinderschutz-Offensive weiter verbessert werden. Diese Offensive beinhaltet Präventivmaßnahmen, eine Stärkung der Ermittlung und Aufklärung, höhere Strafen sowie Maßnahmen im Bereich Opferschutz und Täterarbeit.

  1.  Prävention

– Implementierung von Kinderschutzkonzepten:

  • Verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen österreichischen Schulen. Begutachtung des Gesetzesentwurfs im ersten Halbjahr 2023.
  • Dienstrecht: vollständige Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel
  • Unterstützung für Vereine und sonstige Institutionen bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten.
  • Muster-Kinderschutzkonzepte werden zur Verfügung gestellt und Schulungen unterstützt.
  • Unterstützung der Verleihung von Gütesiegeln durch Organisationen mit Expertise im Kinderschutz, die den Einsatz von Kinderschutzkonzepten sowie weiteren missbrauchs- und gewaltvorbeugenden Maßnahmen bestätigen

– Österreichweite Kinderschutz-Kampagne:

  • Bundesregierung wird 2023 eine Kinderschutz-Kampagne auf den Weg bringen, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen.
 
2. Ermittlung und Aufklärung
– Intensivierung der Bekämpfung von schwerwiegenden Delikten, die über den Cyberraum verbreitet werden (Teil der derzeit laufenden Kriminaldienstreform).
– Schaffung eines Sonderbereiches für Online Kindesmissbrauchsdelikte in den beste- henden Ermittlungsbereichen „Sexualdelikte“ in den Landeskriminalämtern.
– Personelle Verstärkung des Cyber Crime Competence Centers im Bundeskriminalamt als nationale Koordinierungs- und Meldestelle für Cyberkriminalität. Elektronische Beweismittelsicherung und 
-auswertung als wesentlicher Pfeiler in Ermittlungsverfahren.

– Ankauf und Implementierung einer speziellen Softwarelösung für Ermittlungen nach der StPO, die das Bundeskriminalamt bei der Arbeit unterstützt. (Erleichterung der Feststellung von tatsächlichen Missbrauchshandlungen)

 
3. Strafverfolgung
– Erhöhung der Strafdrohungen von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Ju- gendlichen beim § 207a StGB („Pornographische Darstellung Minderjähriger“):
  • Die Strafe für den Besitz von pornographischen Darstellungen einer mündigen minderjährigen Person wird von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu 2 Jahre erhöht. Für den Besitz von pornographischen Darstellungen einer unmündigen minderjährigen Person wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe auf bis zu 3 Jahre erhöht.
  • Der Besitz von einer „Vielzahl von Darstellungen“ führt zu qualifizierten Straf- drohungen: Der Besitz einer Vielzahl von pornographischen Darstellungen mündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Der Besitz einer Vielzahl von pornographischen Darstellungen unmündiger Minderjähriger wird mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
  • Darauf aufbauend weitere Erhöhungen von Strafdrohungen im § 207a StGB
– Sprachliche Anpassung der Straftatbestände, um Unwert der Tat hervorzuheben und Verharmlosungen zu verhindern – Stichwort: Darstellung von Kindesmissbrauch
– Bei den Tätigkeitsverboten für Straftäter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
soll das Erfordernis der Tätigkeit im Tatzeitpunkt entfallen (§ 220b StGB). 
– Vorlage eines Ministerialentwurfs durch das BMJ im Q1 2023.
– Darüberhinausgehende Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung des 10. Abschnitts
des Strafgesetzbuches im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe
 
 
4. Opferschutz und Täterarbeit
– Ausbau der psychosozialen Nachbetreuung: Ausbau Opferschutz (bestehende Förder- programme wie „Gesund aus der Krise“ und „Stärkung der Krisenintervention“)
– Stärkung der Familienberatungsstellen als wichtige Anlaufstellen in Krisensituationen
– Täterarbeit im und nach dem Strafvollzug: Wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern Verurteilte sollen im Strafvollzug von Beginn der Anhaltung an noch gezielter individuell therapiert werden.
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